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   OLG Frankfurt, 25.11.2015 - 2 UF 251/15   

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https://dejure.org/2015,54636
OLG Frankfurt, 25.11.2015 - 2 UF 251/15 (https://dejure.org/2015,54636)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.2015 - 2 UF 251/15 (https://dejure.org/2015,54636)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 2015 - 2 UF 251/15 (https://dejure.org/2015,54636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1598a BGB
    Voraussetzung von § 1598a Abs. 1, Abs. 2 BGB (Anordnung der Duldung von Probeentnahmen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung von § 1598a Abs. 1, Abs. 2 BGB (Anordnung der Duldung von Probeentnahmen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1598a

  • rechtsportal.de

    BGB § 1598a
    Anspruch des (rechtlichen) Vaters auf Einwilligung der Kindesmutter und des Kindes in eine genetische Abstammungsuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 918
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2015 - 2 UF 251/15
    Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Neuregelung gerade auf Grund des ihm von dem Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 13.2.2007 (Az.: 1 BvR 421/06, BVerfGE 117, 202 ff. [BVerfG 13.02.2007 - 1 BvR 421/05] ) erteilten Auftrags geschaffen und die Erwägungen hierzu in den Gesetzesmaterialien (BT.-Drs. 16/6561) eingehend dargelegt.
  • AG Kassel, 22.09.2016 - 522 F 2216/16

    Abstammung: Kein besonderes Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Einwilligung

    Entgegen dem Vorbringen und der Argumentation bedarf es dabei für den Antrag keiner Zweifel an der durch die Untersuchung zu klärenden Vaterschaft und auch nicht eines besonderen Feststellungsinteresses (BeckOK-BGB/Hahn, § 1598a, Rn. 2 mit Verweis auf OLG Frankfurt am Main, Az.: 2 UF 251/15, Beschluss vom 25.11.2015, zitiert nach JURIS).
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