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OLG Frankfurt, 25.11.2015 - 2 UF 251/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1598a BGB
Voraussetzung von § 1598a Abs. 1, Abs. 2 BGB (Anordnung der Duldung von Probeentnahmen) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung von § 1598a Abs. 1, Abs. 2 BGB (Anordnung der Duldung von Probeentnahmen)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1598a
- rechtsportal.de
BGB § 1598a
Anspruch des (rechtlichen) Vaters auf Einwilligung der Kindesmutter und des Kindes in eine genetische Abstammungsuntersuchung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschwege, 27.05.2015 - 5 F 547/14
- OLG Frankfurt, 25.11.2015 - 2 UF 251/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 918
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2015 - 2 UF 251/15
Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Neuregelung gerade auf Grund des ihm von dem Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 13.2.2007 (Az.: 1 BvR 421/06, BVerfGE 117, 202 ff. [BVerfG 13.02.2007 - 1 BvR 421/05] ) erteilten Auftrags geschaffen und die Erwägungen hierzu in den Gesetzesmaterialien (BT.-Drs. 16/6561) eingehend dargelegt.
- AG Kassel, 22.09.2016 - 522 F 2216/16
Abstammung: Kein besonderes Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Einwilligung …
Entgegen dem Vorbringen und der Argumentation bedarf es dabei für den Antrag keiner Zweifel an der durch die Untersuchung zu klärenden Vaterschaft und auch nicht eines besonderen Feststellungsinteresses (BeckOK-BGB/Hahn, § 1598a, Rn. 2 mit Verweis auf OLG Frankfurt am Main, Az.: 2 UF 251/15, Beschluss vom 25.11.2015, zitiert nach JURIS).